Opferrechtsschutz im beruflichen Bereich
Als Opfer einer rechtswidrigen und vorsätzlich begangenen Gewaltstraftat im beruflichen Bereich erhält ein Rechtsschutzversicherter vor deutschen Gerichten für die Nebenklage, den Verletzten- oder Zeugenbeistand, Rechtsschutz vom Versicherer im Rahmen des sogenannten Täter-Opfer-Ausgleichs und auch für Ansprüche nach dem
Opferentschädigungsgesetz.
Voraussetzung ist, dass die Opferrechtsschutz auch im beruflichen Bereich mitversichert ist.
siehe:Rechtsschutzversicherung, Opferrechtsschutz allgemein
BerufsrechtsschutzOpferrechtsschutz allgemein